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VwGH bestätigt fehlende Reiseerschwernis bei einem dauerhaften auswärtigen Arbeitsplatz. Werden Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer ständig in den Räumlichkeiten einer Kundin bzw. eines Kunden tätig und verfügen dort quasi über einen dauerhaften Arbeitsplatz, so stellt sich im Rahmen der Lohnabrechnung mitunter die Frage, ob allenfalls auszubezahlende Reiseaufwandsentschädigungen hier noch steuerfrei behandelt werden können. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich jüngst dieser Fragestellung gewidmet (VwGH v. 29.5.2024, Ro 2022/15/0019).
Welche Kriterien knüpft der VwGH an das Vorliegen einer Einkunftsquelle. Wird eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses beendet, so stellt sich die Frage, ob diese in der Folge als Liebhaberei zu qualifizieren ist oder ob hier nicht dennoch eine Einkunftsquelle vorliegen kann.
Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.
Bis Ende Februar müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter anderem zusätzlich an das Finanzamt in elektronischer Form melden: die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2024, Zahlungen aus 2024, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, ...
Achtung: Eigene Lohnzettelarten für im Ausland steuerpflichtige Bezugsanteile. Werden Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer ins Ausland entsandt oder überlassen und tritt dort eine Steuerpflicht ein, so stellt sich im Zuge der Erstellung des Jahreslohnzettels mitunter die Frage, auf welcher Lohnzettelart die im Ausland versteuerten Bezugsteile zu erfassen sind.
Erklärungspflicht ausländischer Kapitalerträge in Österreich. Viele Personen, sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich, nutzen oftmals günstige Zinsangebote im Ausland, um ihr Geld dort zu veranlagen. Dabei wird allerdings häufig übersehen, dass, entsprechend der maßgeblichen Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen, Kapitalerträge immer final im Ansässigkeitsstaat des Empfängers der Besteuerung unterliegen. Dies bedeutet, dass, selbst wenn im Ausland bereits eine Steuer auf die Kapitalerträge abgeführt wird, diese dennoch zusätzlich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers (Österreich) der Besteuerung unterliegen. Werden die Kapitalerträge in der Folge in Österreich nicht erklärt, so kann dies neben einer Nachforderung der offenen österreichischen Steuer zudem auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Anwendbarkeit der neuen Fahrtkostenersatzverordnung ab 1. Jänner 2025. Neben der Kilometergeldverordnung (KmG-VO) ist mit 1.1.2025 auch die Fahrtkostenersatzverordnung (FKE-VO) in Kraft getreten, welche das Ziel verfolgt, Dienstnehmer-Dienstreisen und berufliche Fahrten (Werbungskosten) mittels eines Massenbeförderungsmittels abzugelten.
Die Kündigung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzeugt oft hohe Kosten im Unternehmen. Gute Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu verlieren, ist für Unternehmen immer mit hohen Kosten verbunden. Ein neuer Mitarbeiter muss gesucht, gefunden und oft über Monate eingearbeitet werden, bis dieser an die Leistung der Vorgängerin oder des Vorgängers herankommt.
Der Jahresbeginn 2025 bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von ausgewählten gesetzlichen Anpassungen: Einkommensteuertarif: Die Grenzbeträge der Progressionsstufen des Tarifs – mit Ausnahme der 55-%-Stufe – sowie bestimmte Absetzbeträge wurden angehoben. Daraus ergibt sich für 2025 folgende Praktikerformel zur Berechnung der Einkommensteuer lt. Tarif (ohne Absetzbeträge) ..
Obgleich ein sehr wichtiges Hilfsmittel in der Praxis, ist die Möglichkeit der Einholung einer Lohnsteuerauskunft nur wenigen bekannt. Die Lohnsteuerauskunft sieht vor, dass der Steuerpflichtige eine Frage zur Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt richten kann und das Finanzamt innerhalb von tunlichst 14 Tagen dazu Auskunft geben muss. Dadurch sollen Haftungsrisiken im Rahmen der Lohnsteuer für den Steuerpflichtigen eingeschränkt werden. Die Frage kann sich sowohl auf bereits verwirklichte als auch auf künftige (Lohnsteuer-)Sachverhalte beziehen.
In der Praxis wird nunmehr seit vielen Jahren darüber diskutiert, wann und unter welchen Umständen Gewinnausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafterinnen und -Gesellschafter in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die GSVG-Pflichtversicherung einfließen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass Gewinnausschüttungen unabhängig von ihrer Höhe in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung mit einfließen, sofern daneben noch ein weiterer Geschäftsführerbezug vorliegt.
Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, welche Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielen und ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln (Kleinunternehmerpauschalierung).
Seit dem Jahr 2022 ist es möglich, dass Unternehmerinnen und Unternehmer einen fiktiven Unternehmerlohn bei der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie ansetzen. Mit der kürzlich erfolgten Anpassung der Forschungsprämienverordnung wurde nunmehr der Stundensatz hierfür von € 45,00 auf € 50,00 angehoben.