Klienteninfo 4/2024
Wissenswerte Steuernews

Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflation beträgt 5%. Diese berechnet sich aus dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten zwischen Juli 2023 und Juni 2024. Aufbauend auf den Wirtschaftsprognosen für 2024 und 2025 ergibt sich folgendes: Das Gesamtvolumen der kalten Progression im Jahr 2025 beläuft sich auf € 1.989 Mio, davon werden 2/3 durch die automatische Anpassung ausgeglichen. Die Differenz von € 651 Mio ist durch gesonderte Maßnahmen auszugleichen. Der seit 4.7.2024 vorliegende Ministerratsvortrag (MRV) sieht dafür einige Schwerpunkte vor.

In der abgabenrechtlichen Betrugsbekämpfung werden die Schlingen enger gezogen. Zur weiteren Eindämmung des Unwesens von Scheinfirmen wird ein neuer Tatbestand in das Betrugsbekämpfungsgesetz aufgenommen, die Finanzstrafen erhöht und die sv-rechtliche Definition von Scheinunternehmen im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz mit den entsprechenden Konsequenzen verankert.

Im Rahmen der Gesetzwerdung des Abgabenänderungsgesetzes 2024 sind im Vergleich zum Begutachtungsentwurf noch einige Punkte präzisiert worden. Über die Themen Lebensmittelspenden, Kleinunternehmerregelung über die EU-Grenze und Fristenverlängerung für Abgabenerklärungen haben wir in der letzten Ausgabe der KlientenINFO (3/2024 Pkt 3) bereits berichtet. Nun folgen weitere Highlights zur Einkommen– und Körperschaftsteuer.

Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes einen Gewinnfreibetrag (bestehend aus Grundfreibetrag und investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) geltend machen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen mögliche Gestaltungen zur Vermeidung einer Nachversteuerung des Gewinnfreibetrags bei Unternehmensübertragungen aufzeigen.

Wir informieren Sie über die neue Zuständigkeit des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) für bestimmte Vorabentscheidungsersuchen und über ein Urteil betreffend die Umsatzsteuerschuld bei einer Scheinrechnung.

Nachdem das AbgÄG 2023 eine Regelung für die Einlage von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften getroffen hat (siehe KlientenINFO 7/2023, Pkt 4.3.), wurde nun mit dem AbgÄG 2024 der umgekehrte Vorgang, also die Übertragung von Gegenständen aus dem Vermögen der Personengesellschaft in das Eigentum eines Gesellschafters gesetzlich geregelt

16.9.2024: Reparaturbonus nun auch für alle Fahrräder einlösbar. 30.9.2024: Rückwirkende Umgründungsvorgänge
Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31.12.2023 bis spätestens 30.9.2024 beim Firmenbuch bzw beim zuständigen Finanzamt anzumelden.