Erhöhung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

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Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung.

 Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.

 Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:

 

Alter

Beihilfe pro Monat

ab Geburt

€ 120,60

ab 3 Jahren

€ 129,00

ab 10 Jahren

€ 149,70

ab 19 Jahren

€ 174,70

 

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese

Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe

  • für zwei Kinder gewährt wird:  € 7,50
  • für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
  • für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
  • für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
  • für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
  • für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.

Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.

Stand: 20. Dezember 2022

Bild: Ben Wicks - https://unsplash.com

 

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