Wie wurde der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ab 2024 gesenkt?

Alle Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigen, haben grundsätzlich einen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) zu leisten. Mitglieder der Kammer der gewerblichen Wirtschaft haben neben dem DB auch einen Zuschlag (DZ) abzuführen. Es handelt sich beim DZ um eine Kammerumlage der Wirtschaftskammer.
DB und DZ werden von der Summe der Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer gewährt werden, berechnet. Die Höhe des DB ist bundesweit gleich und beträgt grundsätzlich 3,9 % der monatlichen Bruttolohnsumme. Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der DB 3,7 % und auch in den Jahren 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, wenn dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften so festgelegt ist.
Die Höhe des DZ ist in den Bundesländern unterschiedlich. Die Prozentsätze haben sich für 2024 wie folgt reduziert:
2024 2023
Burgenland 0,40 % 0,42 %
Kärnten 0,37 % 0,39 %
Niederösterreich 0,35 % 0,38 %
Oberösterreich 0,32 % 0,34 %
Salzburg 0,36 % 0,39 %
Steiermark 0,34 % 0,36 %
Tirol 0,39 % 0,41 %
Vorarlberg 0,33 % 0,37 %
Wien 0,36 % 0,38 %
Für DB/DZ/Kommunalsteuer gilt: Ist die Bemessungsgrundlage in einem Kalendermonat nicht höher als € 1.460,00, verringert sie sich um € 1.095,00.
Stand: 17. Januar 2024
Bild: Kelly Sikkema - https://unsplash.com
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

Gemeinsames Feiern fördert Teamgeist und Mitarbeiterbindung. Erfolge im Unternehmen gemeinsam zu feiern, ist wichtig, da oft auch viele am Erfolg beteiligt sind. Solche Feiern fördern Zusammengehörigkeitsgefühl, Teamgeist und Mitarbeiterbindung. Erfolge, die das Team gemeinsam erreicht, verdienen Anerkennung. Ob es sich um den Abschluss eines Projekts, das Erreichen eines Verkaufsziels oder die Einführung eines neuen Produkts handelt – ein Dankeschön während eines Teammeetings, finanzielle Anreize, ein gemeinsames Frühstück oder eine kurze Feier nach Büroschluss sind gute Möglichkeiten, um Wertschätzung zu zeigen.

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält, das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Um die digitale Sicherheit von Nutzerdaten zu gewährleisten, wird ab 1.10.2025 der Einstieg in FinanzOnline nur noch mit einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich sein. Dabei werden im Rahmen des Log-ins die Zugangsdaten eingegeben und zusätzlich wird mit einem zweiten Bestätigungsschritt die Identität der Nutzerin bzw. des Nutzers überprüft. So wird das Sicherheitsniveau für persönliche Daten in Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten in FinanzOnline weiter erhöht.