Wie ist der ORF-Beitrag für Unternehmen ab 2024 geregelt?

frederic-koberl-2836IR07ocg-unsplash

Im ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist auch die Erhebung eines ORF-Beitrages für Unternehmen geregelt. Jeder Unternehmer hat je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr Kommunalsteuer entrichten musste, den ORF-Beitrag zu entrichten. Unternehmer, die keine Kommunalsteuer zu entrichten haben, haben daher auch keinen ORF-Beitrag zu entrichten.

Bemessungsgrundlage für die Staffelung des ORF-Beitrages ist die Summe der Arbeitslöhne im Sinne des Kommunalsteuergesetzes, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind.

Die Höhe des ORF-Beitrags beträgt je Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage:

  1. bis € 1,6 Millionen einen ORF-Beitrag;
  2. bis € 3 Millionen zwei ORF-Beiträge;
  3. bis € 10 Millionen sieben ORF-Beiträge;
  4. bis € 50 Millionen zehn ORF-Beiträge;
  5. bis € 90 Millionen zwanzig ORF-Beiträge;
  6. über € 90 Millionen fünfzig ORF-Beiträge.

Je Kalendermonat sind von einem Unternehmer maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten.

Der Beginn der Beitragspflicht (Anmeldung) und das Ende der Beitragspflicht (Abmeldung) sowie eine Änderung der persönlichen Daten sind vom Beitragsschuldner zu melden. Kommt man den Meldepflichten des ORF-Beitragsgesetzes nicht nach, so drohen Strafen bis zu € 2.180,00.

Weitere Bestimmungen sind zu beachten. Eine Liste von Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag findet sich unter www.gis.at.

 Stand: 19. Oktober 2023

Bild: Frederic Köberl - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

kelly-sikkema-wgcUx0kR1ps-unsplash
Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

1. Sonderausgaben noch 2024 bezahlen: 1.1   Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Ohne Höchstbetragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensions­versicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiter­versicherungsbeiträge in der Pensions­versicherung absetzbar. Einmalzahlungen können auf Antrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgabe abgesetzt werden.

kelly-sikkema--1_RZL8BGBM-unsplash
Steuertipps für die Arbeitnehmerveranlagung

1. Werbungskosten noch vor dem 31.12.2024 bezahlen: Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2024 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen, etc, samt allen damit verbundenen Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch in diesem Jahr abgesetzt werden.

chris-liverani-9cd8qOgeNIY-unsplash
Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter

„Mehr Netto vom Brutto“ könnte das Motto lauten, wenn Sie in Hinblick auf einen Teuerungsausgleich überlegen, Ihren Mitarbeitern noch steuerfrei etwas zukommen lassen. 1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels: Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt.

Mehr erfahren