Voraussichtliche Sozialversicherungs- werte für 2025

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Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder

 

KRANKENVERSICHERUNG

PENSIONSVERSICHERUNG

Beitragssatz

6,80 %

18,50 %

Mindestbeitragsgrundlage

     €     551,10 / Monat

€  6.613,20 / Jahr

Höchstbeitragsgrundlage

    €  7.525,00 / Monat

 € 90.300,00 / Jahr

Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Geringfügigkeitsgrenze monatlich€ 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe€ 826,65
Höchstbeitragsgrundlage täglich€ 215,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich€ 6.450,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen€ 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung€ 7.525,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 19. November 2024

Bild: Caroline Hernandez - https://unsplash.com

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