Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

 

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

€ 518,44

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

€ 777,66

 

Höchstbeitragsgrundlage

 

täglich

€ 202,00

monatlich

  € 6.060,00

jährlich für Sonderzahlungen

€ 12.120,00

 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung

€ 7.070,00

 

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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