Tipps für das nächste Event Ihres Unternehmens

jakob-dalbjorn-cuKJre3nyYc-unsplash

Kundinnen und Kunden gewinnen und binden mit Veranstaltungen.

Veranstaltungen sind eine gute Methode, um das eigene Unternehmen ins Rampenlicht zu rücken und direkte Kundenkontakte zu fördern. Veranstaltungen wie Workshops, Webinare oder lokale Events können ein entscheidender Schritt zur Kundengewinnung und -bindung sein. Hier einige Tipps dazu:

  • Definieren Sie ein klares Ziel. Möchten Sie neue Kunden gewinnen, bestehende Kunden binden oder Ihr Netzwerk erweitern?
  • Legen Sie das Format des Events fest. Workshops und Webinare sind ideal, um Wissen zu teilen und Expertise zu demonstrieren, während lokale Events wie Tag der offenen Tür oder Networking-Treffen eine persönlichere Verbindung schaffen.
  • Wichtig sind ein leicht zugänglicher Veranstaltungsort und eine Uhrzeit, die Ihrer Zielgruppe entgegenkommt.
  • Eine Agenda und klare Kommunikation vor dem Event sorgen dafür, dass die Teilnehmer wissen, was sie erwartet.
  • Die Bewerbung des Events sollte über verschiedene Kanäle erfolgen. Nutzen Sie Social Media, E-Mail-Newsletter und Ihre Website, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Kooperationen mit lokalen Partnern oder Influencern können zusätzlich Reichweite generieren.
  • Der Tag des Events: Begrüßen Sie Ihre Gäste persönlich, bieten Sie interessante Inhalte und sorgen Sie für Gelegenheiten zum Netzwerken.
  • Bedanken Sie sich nach dem Event bei den Teilnehmern und sammeln Sie Feedback.

Stand: 16. Juli 2024

Bild: Jakob Dalbjörn - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

bakd-raw-by-karolin-baitinger-5LhMeUNp5GM-unsplash
Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer

Möchte man als Unternehmerin oder Unternehmer die kommenden Feiertage nutzen und vielleicht auch einmal einen längeren Urlaub antreten, während der Betrieb weiterläuft, sind bestimmte vorbereitende Maßnahmen empfehlenswert. Sind viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Feiertagen auf Urlaub, erwägen Sie einen generellen Betriebsurlaub (allenfalls mit einem eingerichteten Journaldienst).

priscilla-du-preez-rf5U-IXqxzg-unsplash
Was ist der Partnerschaftsbonus?

Elternpaare, welche die Kinderbetreuung im annähernd gleichen Ausmaß übernehmen, werden im Rahmen des Partnerschaftsbonus hierfür mit € 1.000,00 belohnt. Voraussetzungen: Wird das pauschale oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld von beiden Elternteilen zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen, so kann jeder Elternteil nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamt-Anspruchsdauer eine Auszahlung des Partnerschaftsbonus beantragen.

nastuh-abootalebi-eHD8Y1Znfpk-unsplash
Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Während die Vermietung von Wohnraum gänzlich von der Gebührenpflicht befreit ist, unterliegen andere Bestandsverträge wie Miet- oder Pachtverträge (z. B. Vermietung von Geschäftsräumen) entsprechend den Bestimmungen des Gebührengesetzes einer Rechtsgeschäftsgebühr im Ausmaß von 1 % (ausgenommen Jagdpacht mit 2 %). Die Gebühr bestimmt sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses. Wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist die Bemessungsgrundlage mit dem dreifachen Jahreswert der wiederkehrenden Leistung beschränkt.

Mehr erfahren