So machen Sie aus Kunden Stammkunden

erika-fletcher-GJwgw_XqooQ-unsplash

Tipps, wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden langfristig binden.

Eine solide Kundenbindung ist der Schlüssel zum Erfolg. Denn Stammkundinnen und Stammkunden sind nicht nur treu, sondern auch wertvolle Botschafter. Hier einige Tipps, wie Sie Ihre Kunden langfristig binden:

  • Exzellenter Kundenservice: Begeistern Sie Ihre Kunden mit Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und schnellen Problemlösungen. Zeigen Sie echtes Interesse und bieten Sie eine persönliche Ansprache – so fühlen sich Ihre Kunden wertgeschätzt.  Kunden, die von Ihrer Kompetenz und Qualität überzeugt sind, kommen gerne zurück.
  • Regelmäßige Kommunikation: Mit informativen Newslettern, Geburtstagsgrüßen oder Tipps bleiben Sie im Gedächtnis. Auch über Social Media lassen sich Beziehungen stärken. 
  • Exklusive Vorteile für Stammkunden: Belohnen Sie die Treue Ihrer Kunden mit besonderen Extras, wie individuellen Services oder Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen. 
  • Empfehlungen fördern: Machen Sie zufriedene Kunden zu Markenbotschaftern, indem Sie Empfehlungsprogramme einrichten.
  • Community aufbauen: Schaffen Sie ein Netzwerk, in dem sich Kunden gut aufgehoben fühlen. Dies kann z. B. durch regelmäßige Infoabende oder Online-Communities geschehen. Kunden, die sich als Teil einer Gemeinschaft fühlen, bleiben loyal. 

Stand: 17. Februar 2025

Bild: Erika Fletcher - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

micheile-henderson-lZ_4nPFKcV8-unsplash
Working Capital Management: Die Liquidität des Unternehmens im Auge behalten

Tipps, wie Sie auf die Liquidität Ihres Unternehmens achten können. Der Begriff Working Capital kann vereinfacht wie folgt definiert werden: Umlaufvermögen (kurzfristig in Geld wandelbare Vermögensgegenstände) - Kurzfristige (verzinsliche und unverzinsliche) Verbindlichkeiten = Working Capital

bibhash-polygon-cafe-banerjee-li6MjNxlS_U-unsplash
Wann muss eine ZKO-Meldung erfolgen?

Umfassende Meldepflichten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich. Werden Arbeitskräfte aus dem EU-/EWR-Raum oder der Schweiz nach Österreich entsandt oder überlassen, so ist das vor Ort in Österreich eingesetzte Personal verpflichtend vor Tätigkeitsbeginn elektronisch der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung zu melden. Wird die Meldung gar nicht oder fehlerhaft erstattet, so drohen Strafen bis zu € 20.000,00.

eskay-lim-PK6NDtsYy00-unsplash-min
Gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage spart Immobilienertragsteuer

Wann ist eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage nicht Teil des Kaufpreises? Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen (Wohnungseigentum iSd. WEG) haben für künftig auftretende Erhaltungs- und Reparaturaufwendungen Vorsorge zu leisten und hierfür Rücklagen zu bilden, welche als Instandhaltungsrücklagen bezeichnet werden. Wird eine Wohneinheit veräußert, so stellt sich die Frage, wie mit einer gebildeten Instandhaltungsrücklage umzugehen ist und ob diese als Teil des Kaufpreises der Immobilienertragsteuer unterliegt.

Mehr erfahren