Steuern und Struktur
Leistungsumfang
Wir sind für Sie da – schnell, persönlich und mit dem folgenden Dienstleistungsspektrum im Rahmen der Steuerberatung:
- Neu- und Umgründungen
- Unternehmensbewertungen
- Begleitung von M&A Transaktionen
- Gründung und Führung von Privatstiftungen
- Beratung bei Beteiligungsmodellen von Mitarbeitenden
- Internationale Steuerberatung
- Beratung bei Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Unternehmensgründung und Umgründungen
- Umstrukturierungen und Rechtsformgestaltung
- Beratung bei Immobilientransaktionen
- Beratung und Steuergestaltung von Familienunternehmen
- Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen
- Beratung bei Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben
- Beratung bei Besteuerung und Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Investmentfondsbesteuerung
- Beratung bei grenzüberschreitender Entsendung von Mitarbeitenden und Konzernüberlassungen
- Begleitende Kontrolle
- Beratung bei Finanzstrafverfahren
- Begleitung Offenlegung und Selbstanzeige vor Finanzbehörden
- Ausarbeitung von Beschwerden und sonstigen Rechtsmitteln
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?
News und Aktuelles
Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um die Themen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen.
Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil I (in Kraft getreten mit Juli 2024) dem abgabenrechtlichen Betrug widmet und vorwiegend Änderungen im Finanzstrafrecht bewirkt. Teil II (in Kraft getreten mit September 2024) des Gesetzes wurde vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und adressiert den gewerblichen Sozialbetrug. Nachfolgend die wesentlichen Highlights.
Während die Vermietung von Wohnraum gänzlich von der Gebührenpflicht befreit ist, unterliegen andere Bestandsverträge wie Miet- oder Pachtverträge (z. B. Vermietung von Geschäftsräumen) entsprechend den Bestimmungen des Gebührengesetzes einer Rechtsgeschäftsgebühr im Ausmaß von 1 % (ausgenommen Jagdpacht mit 2 %). Die Gebühr bestimmt sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses. Wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist die Bemessungsgrundlage mit dem dreifachen Jahreswert der wiederkehrenden Leistung beschränkt.
Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.