Prüfung und Revision

Mehr Kompetenz für Ihre Wirtschaftsprüfung

Unser Ziel als Wirtschaftsprüfer:innen ist es, die Verlässlichkeit der Unternehmensberichterstattung für alle Stakeholder:innen zu steigern und die Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses sicherzustellen. Der bzw. die Jahresabschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer:in beurteilt dabei die Elemente des Jahresabschlusses sowie die des Lageberichts, ebenso wie die des internen Kontrollsystems für das Unternehmen.

Mit unserem Bestätigungsvermerk schaffen wir die wesentliche Grundlage für Vertrauen und Glaubwürdigkeit, die wir dem Unternehmen und anderen Abschlussadressaten durch unabhängig und kompetent geführte Prüfungsleistungen garantieren.

Ausgeprägter Beratungsansatz

Oberste Priorität in der Wirtschaftsprüfung haben Integrität, Objektivität und hohe fachliche Qualifikation. Unsere Tätigkeit interpretieren wir daher immer mit einem ausgeprägten Beratungsansatz und verstehen uns dabei als lösungsorientierten Partner Ihres Unternehmens. Dabei stellt SPT Sie als Klient:in konsequent in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit und wir stimmen unsere Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse ab. Eine ausgeprägte klassische Prüfungstätigkeit, die ausschließlich auf das Aufzeigen von Fehlern anderer ausgerichtet ist, liegt uns fern. Die wesentlichen Elemente unserer Arbeit sind das persönliche Gespräch mit Klient:innen, die regionale Verfügbarkeit und die Kontinuität der Ansprechpartner:innen.

Wir garantieren in unserem Kompetenzfeld Prüfung und Revision eine kompetente und unabhängige Vorgehensweise, ein höchstes Maß an Prüfungseffizienz, gepaart mit fachlicher Expertise.

Leistungsumfang

Unser Angebot im Bereich Prüfung und Revision umfasst:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung von IFRS-Abschlüssen
  • Gründungsprüfungen
  • Umgründungsprüfungen
  • Due Diligence Prüfungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Sonderprüfungen
  • Prüfungen für Steuerkontrollsystem (begleitende Kontrolle)
  • IKS-Prüfungen
  • andere Prüfungs- und Beratungsleistungen
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung

Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder möchten mehr über unserer Leistungen in diesem Bereich erfahren?

News und Aktuelles

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

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Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil I (in Kraft getreten mit Juli 2024) dem abgabenrechtlichen Betrug widmet und vorwiegend Änderungen im Finanzstrafrecht bewirkt. Teil II (in Kraft getreten mit September 2024) des Gesetzes wurde vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und adressiert den gewerblichen Sozialbetrug. Nachfolgend die wesentlichen Highlights.

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Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Während die Vermietung von Wohnraum gänzlich von der Gebührenpflicht befreit ist, unterliegen andere Bestandsverträge wie Miet- oder Pachtverträge (z. B. Vermietung von Geschäftsräumen) entsprechend den Bestimmungen des Gebührengesetzes einer Rechtsgeschäftsgebühr im Ausmaß von 1 % (ausgenommen Jagdpacht mit 2 %). Die Gebühr bestimmt sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses. Wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist die Bemessungsgrundlage mit dem dreifachen Jahreswert der wiederkehrenden Leistung beschränkt.

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Neue BMF-Information für Plattformbetreiber - häufig gestellte Fragen

Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.

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