Einkommensteuerliche Neuerungen 2025

5. Reisespesen
Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland wurden angehoben. Die darin enthaltene Vorsteuer von 10 % kann geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Auslandsdiäten.
Taggeld - Inland | Dauer > 3 Std bis 12 Std aliquot ein Zwölftel | € 30,00 |
Nächtigungsgeld - Inland | pauschal anstelle Beleg für Übernachtung | € 17,00 |
Das Kilometergeld wurde angehoben und vereinheitlicht.
Km-Geld PKW/ Kombi/ | Km-Geld je | Km-Geld als |
€ 0,50 | € 0,15 | € 0,38 |
pro Jahr max. 30.000 km (Auto), max. 3.000 km (Motorrad und Fahrrad) |
| je Wegstrecke min. |
Die neue Fahrtkostenersatzverordnung sieht ab 2025 vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten für eine Dienstreise entweder in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises nicht steuerbar ersetzen kann oder alternativ auch durch
- einen pauschalen Beförderungszuschuss für die ersten 50 km in Höhe von € 0,50 /km, für die weiteren 250 km in Höhe von € 0,20 /km, für darüber hinausgehende km in Höhe von € 0,10 /km, maximal € 109 pro Fahrt abgabenfrei, oder
- einen Ersatz der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel.
Für beide Varianten gilt ein abgabenfreier Höchstbetrag von € 2.450 im Kalenderjahr.
- Keine steuerfreie Mitarbeiterprämie in 2025
Die in den Jahren 2022 und 2023 eingeführte Teuerungsprämie und 2024 als Mitarbeiterprämie bezeichnete Möglichkeit einer zusätzlichen steuerfreien Bonuszahlung von bis zu € 3.000 ist mit Ende 2024 ausgelaufen. Eine Aufrollung des Lohnzahlungszeitraumes 2024 ist bis zum 15.2.2025 möglich. - Überstundenzuschläge
Die als Leistungsanreiz 2024 eingeführte Erhöhung der steuerfreien Überstundenzuschläge für 18 Überstunden (bisher 10) pro Monat mit einem Betrag von bis zu € 200 (bisher € 86) gelten auch im Jahr 2025.
Bild: Christian Dubovan - https://unsplash.com