Senkung der Zinssätze

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung

Die EZB hat den Leitzins zunächst am 6. Juni 2024 um 0,25%-Punkte und am 12. September 2024 um 0,60%-Punkte gesenkt. Da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5%-Punkte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes ohne Auswirkung bleiben, wurde mit Wirkung ab 18.9.2024 der Basiszinssatz um 0,85%-Punkte von 3,88% auf 3,03% gesenkt.

Damit ergeben sich ab 18.9.2024 folgende effektive Zinssätze in der BAO und im COFAG-NoAG:

Wirksamkeit abBasiszinssatzStundungszinsenAussetzungszinsenAnspruchszinsenBeschwerdezinsenUmsatzsteuerzinsenRückerstattungszinsenBeihilfenrückerstattungszinsen
21.06.20233,38%5,38%5,38%5,38%5,38%5,38%  
20.09.20233,88%5,88%5,88%5,88%5,88%5,88%  
01.07.20243,88%8,38%5,88%5,88%5,88%5,88%  
01.08.20243,88%8,38%5,88%5,88%5,88%5,88%5,88%4,88%
18.09.20243,03%7,53%5,03%5,03%5,03%5,03%5,03%4,03%

Zinsen unter einem Betrag von € 50 werden nicht festgesetzt.

Bild: Markus Winkler - https://unsplash.com