Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und Arbeitslosen- versicherungsbeiträge

bill-mead-wmaP3Tl80ww-unsplash

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 sollen eine Vielzahl von Gesetzen geändert werden. In diesem Artikel werden daraus zwei Änderungen im Bereich Umsatzsteuer und Lohnverrechnung dargestellt. Das Gesetz lag bei Drucklegung dieses Artikels als Regierungsvorlage vor. Änderungen sind möglich. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Photovoltaikanlagen

Die Umsatzsteuer für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, soll 0 % betragen.

Dies soll nur gelten, wenn die Lieferungen oder Installationen an oder die innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw. Einfuhren durch den Betreiber erfolgen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird und dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird oder betrieben werden soll:

  • Gebäude, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (entsprechend der Bundesabgabenordnung), genutzt werden.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag und Dienstgeberabgabe

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll ab 2024 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden (für Lehrlinge künftig 2,3 % und für die übrigen Versicherten 5,9 %). Beschäftigt ein Dienstgeber mehrere geringfügige Beschäftigte und übersteigt die Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen ohne Sonderzahlungen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze, so hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag eine pauschale Dienstgerberabgabe zu entrichten. Diese Dienstgeberabgabe soll ab 2024 um 3 Prozentpunkte erhöht werden (ab 2024 19,4 %, bisher 16,4 %).

Stand: 20. November 2023

Bild: Bill Mead - https://unsplash.com

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere News

kelly-sikkema-wgcUx0kR1ps-unsplash
Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

1. Sonderausgaben noch 2024 bezahlen: 1.1   Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Ohne Höchstbetragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensions­versicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiter­versicherungsbeiträge in der Pensions­versicherung absetzbar. Einmalzahlungen können auf Antrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgabe abgesetzt werden.

kelly-sikkema--1_RZL8BGBM-unsplash
Steuertipps für die Arbeitnehmerveranlagung

1. Werbungskosten noch vor dem 31.12.2024 bezahlen: Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2024 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen, etc, samt allen damit verbundenen Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch in diesem Jahr abgesetzt werden.

chris-liverani-9cd8qOgeNIY-unsplash
Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter

„Mehr Netto vom Brutto“ könnte das Motto lauten, wenn Sie in Hinblick auf einen Teuerungsausgleich überlegen, Ihren Mitarbeitern noch steuerfrei etwas zukommen lassen. 1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels: Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt.

Mehr erfahren