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Der regional verankerte Ansprechpartner für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Wir betreuen und beraten Sie persönlich vor Ort in Dornbirn bei Ihren Anliegen und Herausforderungen.

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Persönliche und individuelle Beratungskompetenz auch bei komplexen Fragestellungen

Wir gehen individuell auf Ihre Anliegen und Herausforderungen ein und freuen uns, Sie bei deren Lösung persönlich unterstützen zu dürfen.

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Hohe Fachkompetenz und Expertise schaffen ganzheitliche Lösungen

Wir bieten Ihnen nachhaltige Lösungen durch einen interdisziplinären Wissenstransfer und Austausch.

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Unsere Kanzlei

Wir stehen Ihnen zur Seite. Als kompetenter Partner beraten und unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen, in der Wirtschaftsprüfung als auch in der Finanzbuchhaltung und Personalverrechnung. Somit tragen wir als Steuerberater gerne die Verantwortung an Ihrem Unternehmenserfolg.

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Unsere Leistungen im Überblick

Steuern und Struktur
Steuern und Struktur

Wir beraten Sie in allen Bereichen des österreichischen und des internationalen Steuerrechts.

Steuern und Struktur
Prüfung und Revision
Prüfung und Revision

Kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung mit ausgeprägtem Beratungsansatz.

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Treuhand und Rechnungen
Treuhand- und Rechnungswesen

In den Bereichen der Buchführung und Lohnverrechnung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Treuhand- und Rechnungswesen
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News und Aktuelles

Wir bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand. Wenn Sie auch auf dem Laufenden blieben wollen, finden Sie hier aktuelle News rund um das Thema Steuern, Prüfung und Treuhandwesen.

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Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung

Um den gewerblichen Betrug weiter einzudämmen, wurde im Jahr 2024 das Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen, wobei sich Teil I (in Kraft getreten mit Juli 2024) dem abgabenrechtlichen Betrug widmet und vorwiegend Änderungen im Finanzstrafrecht bewirkt. Teil II (in Kraft getreten mit September 2024) des Gesetzes wurde vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ausgearbeitet und adressiert den gewerblichen Sozialbetrug. Nachfolgend die wesentlichen Highlights.

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Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Während die Vermietung von Wohnraum gänzlich von der Gebührenpflicht befreit ist, unterliegen andere Bestandsverträge wie Miet- oder Pachtverträge (z. B. Vermietung von Geschäftsräumen) entsprechend den Bestimmungen des Gebührengesetzes einer Rechtsgeschäftsgebühr im Ausmaß von 1 % (ausgenommen Jagdpacht mit 2 %). Die Gebühr bestimmt sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses. Wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist die Bemessungsgrundlage mit dem dreifachen Jahreswert der wiederkehrenden Leistung beschränkt.

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Neue BMF-Information für Plattformbetreiber - häufig gestellte Fragen

Mit 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft getreten, welches umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber vorsieht. Das Gesetz sieht vor, dass meldepflichtige Plattformbetreiber personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter an die Finanzbehörden melden müssen. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung leichter Kenntnis über allfällige Umsätze von Anbietern und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken.

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